Allgemeine Geschäftsbedingungen
Buchungsbedingungen
Zwischen dem Vermieter (Juliane und Daniel Splitt) und dem Mieter wird folgender Mietvertrag geschlossen: Vermietet wird das Haus Ortrud zur Nutzung als Ferienhaus. Der Mieter haftet für alle Schäden an den Räumen des Hauses und Inventar. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Haus unterzuvermieten. Im Falle des Schlüsselverlustes trägt der Mieter die Kosten für den Wechsel des Schlosses. Ebenso wenn aufgrund eines Schlüsselverlustes bzw. das Öffnen der Wohnungstür eine Fachfirma beauftragt werden muss. Der Mietpreis beinhaltet Energie- und Wasserkosten eines normalen Verbrauchs sowie Bettwäsche und Handtücher. Das Haus ist im ordentlichen Zustand zu verlassen, das benutzte Geschirr bei Abreise abzuwaschen bzw. im Geschirrspüler zu verstauen und anzuschalten. Die Endreinigung ist inklusive. Öffentliche Parkmöglichkeiten befinden sich vor dem Haus oder dem öffentlichen Parkplatz. Die Haftung bei Nutzung dieser Stellplätze ist ausgeschlossen. Haustiere sind nicht gestattet und das Rauchen im Haus ist untersagt. Es kann bei Zuwiderhandlung mit einer Gebühr von 200€ geahndet werden.
Stornobedingungen
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist diese verbindlich. Bis 30 Tage vor Anreise ist die Buchung kostenfrei stornierbar, bis zu 14 Tage vorher, werden 50%, danach werden 100% des Mietpreises fällig. Bei Buchungen über externe Buchungsportale gelten die ausgewiesenen Stornierungsbedingungen. Die Anreise ist von 16 Uhr möglich und die Schlüsselabholung findet über einen Schlüsselsafe statt. Die Abreise erfolgt bis 11 Uhr.
Hausordnung
Das Haus befindet sich in unmittelbarer Nähe zu Nachbarhäusern, wir bitten die allgemein bekannten Verhaltensweisen im Umgang miteinander einzuhalten. Darüber hinaus möchten wir Sie bitten, Ihre Lautstärke im Haus und Garten ab 22 Uhr auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Die Tannenberger Nachbarn danken es Ihnen. Das lautstarke Abhalten von Veranstaltungen und Feiern sind untersagt. Beim Verlassen des Hauses verschließen Sie dieses bitte. Im Falle eines Einbruches bei nicht verschlossener Tür haftet der Mieter für den entstandenen Schaden.